FREIE WÄHLER GESUNDHEITSEXPERTEN TAGEN IN BRÜSSEL

Auf Einladung der Europaabgeordneten Ulrike Müller der FREIEN WÄHLER (ALDEFraktion) tagte der Bayerische Arbeitskreis Gesundheit/Pflege am 27.11.2018 unter dem Vorsitz von Annette Walter-Kilian im Europäschen Parlament. Aus aktuellem Anlass hat sich der Arbeitskreis dem Thema der Sicherheit von Medizinprodukten und deren Zertifizierung angenommen und darüber beraten. Ein internationales Projekt aus Journalisten aus 36 Ländern hatte in den letzten Tagen große Mängel an Medizinprodukten, wie Hüftimplantaten, künstliche Bandscheiben, auch Herzschrittmacher oder Stents und in deren CEZertifizierung aufgedeckt.

Der AK Gesundheit der FREIEN WÄHLER fordert eine Prüfung dieses Sachverhaltes auf europäscher Ebene: " Der Patient steht im Mittelpunkt auf Sicherheit auf höchste Qualitätsstandartds ist hier eine Grundvoraussetzung", so die Vorsitzende des AK und stellv. Vorsitzende des FREIEN WÄHLER Bundesfachausschuss Gesundheit Walter - Kilian.

MdEP Ulrike Müller erklärte ihre Sofortige Unterstüzung. In den nächsten Tagen werde Ulrike Müller durch parlamentarische Anfrage zu Prüfstandarts u. CEZertifizierungsnormen die nötigen Aufklärung schaffen.

Auch weitere Themen wie mögliche Alternativen zu Antibiotika und die Krankenhausstrukturen in Europa standen auf dem Programm des AK Gesundheit. Diese Inhalte sollen zu zukünftiger in enger Zusammenarbeit mit der Europaabgeordneten der FREIEN WÄHLER Ulrike Müller abgestimmt werden.

Text: Annette Walter Kilian.

27.11.2018

Nachricht von der Vorsitzende AK - Gesundheit / Pflege / Umwelt FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION ANNETTE WALTER - KILIAN.

DIESES SUPER ERGEBNIS IST UNSER ALLER GEMEINSAMER ERFOLG.                                                         

Besonders freut es mich, dass die EU-Kommision unserer Forderungen eingereicht durch mich an unsere MDEP Ulrike Müller, weitreichend übernommen hat und unsere Kommunen bei der Umsetzung entlasten werde. Genaus dies hat die Bayerische CSU-Regierung in der letzten Legislaturperiode abgelehnt. Meine Anfrage an Ulrike Müller haben speziell die 4. Reinigungsstufe betroffen, aber auch einen deutlichen und regelmäßigen Nachdruck "Kampf gegen Antibiotikaresidenzen".

Annette Wallter - Killian bedankt sich recht herzlich bei allen Mitstreitern im Landes-AK, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben! 

Beim Nachtwachenschlüssel:

Rechtlich gilt, dass nach § 15 1 Satz 3 der Verordunungen zur Ausführung des Pflege un Wohnqualitätgesetzes (AVPleWoqG) in der Nacht ausreichen Personal, nindestens aber eine Fachkraft ständig anwesend sein muss, um die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechen dem fachlichen Konzept und der Bewohnerstrucktur der stationären Einrichtung sicherzustellen. In stationären Einrichtungen der Pflege muss gemäß §15 Abs 1 Satz 4 AVpPfleWoqG in der Nacht mindestens eine Fachkraft im Bereich der Pflege ständig anwesend sein.

nichtöffentlichen Verwaltungsvorschrift vom 12.03.2019 (vormals 08.01.2015) einen Nachtdienstschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen von einer Pflegekraft für 30 bis max 40 Bewohnerinnen und Bewohner festgelegt. Für die Regelung habe ich mich aus Gründen des Bewohnerschutzes entschieden, da auch in der Nacht eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.

Mit dieser Konkretisierung einer bestehenden Regelung soll eine bessere Betreuung und mehr Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Nacht gewährleistet werden. Darüber hinaus soll dieser Nachtdienstschlüssel eine würdevolle Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen. Die Regelung geht davon aus, dass die Einrichtungsträger in den Pflegesatzverhandlungen Personalschlüssel vereinbaren, die eine ausreichende Besetzung in der Nacht ermöglichen.

Die Ermessensentscheidung, wie viele Pflegekräfte in der Nacht als ausreichen angesehen werden können bzw. wann die jeweils zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) eher einen Personalschlüssel von bis zu 1:30 einfordert, soll sich insbesondere an folgende Indikatoren orientieren:

* Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegekrad 4 und 5 überwiegt.

* Hohe Anzahl an mobilitätseingeschränkten Bewohnerinnen un Bewohnern, die z.B. Hilfe beim Toilettengang benötigen.

* Erkenntnisse über Unruhezustände, z.B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht.

*  Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude.

* Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse.

Bei Erfüllung von mindestens drei Kriterien beläuft sich der Nachtdienstschlüssel auf eine Pflegekraft für 30 Bewohnern und Bewohnern. Falls weniger als drei Kriterien erfüllt sind oder keine der Kriterien erfüllt werde, wird grundsätzlich ein Nachtdienstschlüssel von einer Pflegekraft für je 40 Bewohnerinnen und Bewohner als ausreichend erachtet.

Allgemein möchte ich noch festhalten, dass jede Einrichtung für sich gesehen werden muss. Grundlage für die Anforderungen zur Fachlichkeit sind immer die jeweiligen, konkreten, individuellen Bedürfnisse der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. So kann die FQA bei der Überprüfung der Anwesendheit in der Nacht Besonderheiten bzw. Maßnahmen der Einrichtung berücksichtigt, die einen vergleichbaren Schutz gewährleisten wie eine anwesende Pflegekraft im Nachtdienst. In Ausnahmefällen kann eine höhere Anwesenheitsschlüssel als 1:40 durch die FQA akzeptiert werden. Damit sind konzeptbezogene Abweichungen möglich, die die Anforderungen einer ausreichenden Anwesendheit  in der Nacht erfüllen.

Meine Kritik an den Pflegeschlüssel der für die Altenpflegeeinrichtungen gilt ist, dass die Einrichtungen großen Spielraum haben und dies immer begründen können. Um eine Menschenwürdige Pflege durchführen zu können, muss einheitlich egal welche Einrichtung ein Pflegeschlüssel 1:20 für Altenpflegeeinrichtungen gelten. Dafür möchte ich mich im Bezirk für Oberbayern für die Bewohnerinnen , Bewohner u. Pflegekräfte einsätzen, damit eine würdevolle Pflege u. Betreuung stattfindet.